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   BayObLG, 15.09.2004 - 2Z BR 120/04   

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https://dejure.org/2004,8246
BayObLG, 15.09.2004 - 2Z BR 120/04 (https://dejure.org/2004,8246)
BayObLG, Entscheidung vom 15.09.2004 - 2Z BR 120/04 (https://dejure.org/2004,8246)
BayObLG, Entscheidung vom 15. September 2004 - 2Z BR 120/04 (https://dejure.org/2004,8246)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 1004 Abs. 1; ; BGB § 226; ; WEG § 15 Abs. 3; ; WEG § 22 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers eines Handlungsstörers - Voraussetzungen des Schikaneverbots

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beseitigungsanspruch gegen einen Wohnungseigentümer, der Rechtsnachfolger des Handlungsstörers ist; Duldung der Beseitigung einer auf der Sondernutzungsfläche eines anderen Wohnungseigentümers errichteten Anlage; Voraussetzungen für einen Verstoß gegen das ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.01.1993 - V ZB 24/92

    Anwesenheit und Beteiligung eines Beistandes an der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus BayObLG, 15.09.2004 - 2Z BR 120/04
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann den Inhalt und Umfang eines Grundstücksrechts, wie es sich aus dem Grundbuch sowie aus der in der Eintragung zulässiger Weise in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung samt Anlagen, insbesondere Lageplänen ergibt, selbständig auslegen, wobei auf Wortlaut und Sinn abzustellen ist, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung darstellt (BGHZ 121, 236/239; Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 45 Rn. 90; Demharter GBO 24. Aufl. § 44 Rn. 15, § 53 Rn. 4, § 78 Rn. 17).
  • BayObLG, 28.12.2001 - 2Z BR 163/01

    Beseitigungsanspruch gegen Handlungsstörer - Duldungsanspruch gegenüber

    Auszug aus BayObLG, 15.09.2004 - 2Z BR 120/04
    Als Sonderrechtsnachfolger des Handlungsstörers sind sie nicht verpflichtet, den Zaun selbst zu beseitigen (BayObLG NJW-RR 2002, 660).
  • BayObLG, 06.08.1987 - BReg. 2 Z 51/87

    Anspruch eines Wohnungs- und Teileigentümers einer Wohnanlage auf Beseitigung des

    Auszug aus BayObLG, 15.09.2004 - 2Z BR 120/04
    Vielmehr muss feststehen, dass die Rechtsausübung dem Berechtigten objektiv keinen Vorteil bringt und lediglich zur Schädigung eines Anderen dient (vgl. BayObLG NJW-RR 1987, 1492; Palandt/Heinrichs § 226 Rn. 3).
  • OLG Rostock, 13.09.2018 - 3 U 40/17

    Klage eines Wohnungseigentümers gegen einen Grundstücksnachbarn auf Unterlassung

    Hinzukommen muss vielmehr, dass die Rechtsausübung dem Berechtigten objektiv keinen Vorteil bringt und lediglich die Schädigung eines anderen bezweckt (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil v. 07.02.2013 - 4 U 421/11 - 130 -, zit. n. juris, Rn. 44 MüKo-Grothe, BGB, 7. Aufl., § 226 Rn. 4; Erman/Wagner, BGB, 13. Aufl., § 226 Rn. 5; BGH, Urteil v. 10.4.1953 - V ZR 115/51 -, BB 1953, 373, 375 Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss v. 15.09.2004 - 2Z BR 120/04 -, zit. n. juris, Rn. 13; Palandt-Ellenberger, BGB, 77. Aufl., § 226 Rn. 2).Die Beweislast für das Vorliegen der Schikane trägt dabei derjenige, der sich darauf beruft (MüKo - Grothe, a.a.O., § 226, Rn. 15; Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 02.02.2004 - Vf. 40-VI-03 -, zit. n. juris, Rn. 23).
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